In der Sendung wurde der Fall eines 9-jährigen Mädchens, das häuslichen Unterricht in der 2. Klasse erfolgreich absolviert hat, thematisiert. Hierzu war ein Filmbeitrag verfasst und mehrere Gäste zur Diskussion ins Studio des „Bürgeranwalts“ geladen worden. Diese waren der Vater des Mädchens, dessen Rechtsanwalt Dr. Ederer, Volksanwalt a.D. Peter Fichtenbauer, der Wiener Bildungsdirektor Heinrich Himmer, sowie Frau Ulrike Schiesser von der Bundesstelle für Sektenfragen. 

Der Vorwurf, der vom Kindsvater gemacht wurde, war, dass das schulische Wissen seiner Tochter nicht dem Alter und der Klasse entspräche, dass sie aber in der Externistenprüfung mit „sehr gut“ benotet worden sei. Dies wurde dahingehend generalisiert, dass man sich einfache Prüfungsschulen aussuchen könnte und so „Gefälligkeitszeugnisse“ bekommen könnte.

Im Verlauf der Sendung wurden von allen Personen mehrere Aussagen gemacht, die der Verein Homeschoolers.at – Bildung zu Hause Österreich fast ausnahmslos als falsch zurückweist.

  1. Ein Einzelfall, von dem nicht alle Fakten bekannt sind, ist nicht geeignet, daraus weitreichende Schlussfolgerungen über den häuslichen Unterricht in Österreich zu ziehen. Es wurden in der Sendung keinerlei weitere solide Daten und Fakten genannt.
  2. Gemäß §11 Abs. 4 Schulpflichtgesetz müssen die Eltern, die mit ihren Kindern häuslichen Unterricht machen, den zureichenden Erfolg des Unterrichts durch eine Prüfung (Externistenprüfung) nachweisen. Dies bedeutet, dass die Eltern völlige Wahlfreiheit bezüglich der Schule haben. Viele Eltern machen von diesem Recht Gebrauch und suchen eine Schule auf, die mit Externistenprüfungen größere Erfahrung hat und diese mit pädagogischem Geschick absolviert.
  3. Es ist daher falsch, dies als „Externistenprüfungstourismus“ in Verruf zu bringen, sondern die Eltern machen von einem ihnen zustehenden Recht Gebrauch. Wir halten deswegen die von Herrn Bildungsdirektor Himmer für Wien genannten Maßnahmen, mittels Verordnungen für jeden Bezirk Prüfungsschulen zu bezeichnen und den Wiener Prüfungsschulen zu verbieten, Nicht-Wiener Kinder zur Prüfung anzunehmen, für falsch und  juristisch fragwürdig.
  4. Die Externistenprüfung, bei der von 6-14 jährigen Kindern der gesamte Jahresstoff aller Fächer an einem Tag unter oft sehr widrigen Umständen abgeprüft wird, stellt eine außerordentliche Belastung dar. Eine vergleichbare Prüfung existiert nicht für die SchülerInnen an der Regelschule. Trotzdem ist die Durchfallquote (österreichweit unter 1%) sehr niedrig. Es ist absolut unzulässig, dies ohne Vorliegen von Daten auf durch Schulen ausgestellte „Gefälligkeitszeugnisse“ zurückzuführen.
  5. Wir sehen in der jetzigen Praxis der Externistenprüfung  und insbesondere in der Tatsache, dass grundsätzlich keine Wiederholungsmöglichkeit bei negativem Ausgang besteht, eine unzumutbare Belastung für Kinder und Eltern und daher gesetzlichen Änderungsbedarf.
  6. Die von Frau Ulrike Schiesser von der Bundesstelle für Sektenfragen genannten Klassifizierungen, um Eltern, die häuslichen Unterricht machen, zu charakterisieren, weisen wir ebenso als nicht repräsentativ und für die uns bekannten, durch unseren Verein vertretenen Eltern als absolut unzutreffend und diffamierend zurück.
  7. Bis jetzt müssen Eltern zu Recht keine Begründung für den häuslichen Unterricht vorlegen und wir weisen eine solche Gesinnungszensur als undemokratisch und diskriminierend zurück. Gleicherweise muss niemand eine Begründung abgeben, warum er sein Kind auf eine Privatschule mit weltanschaulicher Ausrichtung (wie Montessori-, Rudolf Steiner- oder katholische Privatschule) geben möchte. Dies ist Privatsache und sollte es bleiben.
  8. Wenn es im Rahmen vom häuslichen Unterricht zu Verletzungen von Kinderrechten, Gewalt, Vernachlässigung o.ä. gekommen ist, ist es Aufgabe der zuständigen Behörden, dies nachzuprüfen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Es ist nicht zulässig, deswegen alle Familien, die häuslichen Unterricht praktizieren, unter Generalverdacht zu stellen.
  9. Häuslicher Unterricht bzw. Homeschooling, wie es international genannt wird, ist eine weltweit anerkannte Ausbildungsform mit hervorragenden Ergebnissen in akademischer und sozialer Hinsicht. Dies ist durch zahllose Einzelberichte aber auch umfassende Studien ausreichend dokumentiert.
  10. Daher entbehren alle kritischen und abschätzigen Aussagen zum häuslichen Unterricht oder Homeschooling, sowohl von der im Film zu Wort kommenden pensionierten Pädagogin Dolores Wilfing als auch von Ex-Volksanwalt Peter Fichtenbauer jeder Grundlage und offenbaren eine erschreckende Unkenntnis der Tatsachen. 

Der Verein Homeschoolers.at – Bildung zu Hause Österreich fordert von allen an der Gestaltung der rechtlichen Grundlagen des häuslichen Unterrichts beteiligten Parteien, die auch international anerkannten Fakten bezüglich der Bildung zu Hause zur Kenntnis zu nehmen und allen Interessengruppen rund um dieses Thema, dazu gehören auch betroffene Eltern und Kinder, Gehör zu schenken. 

Auch wenn die betroffene Interessensgruppe nur eine sehr kleine Minderheit (von 0,2% der Gesamtschülerzahl) ist, erwarten wir von einer Demokratie wie der Republik Österreich, diese nicht durch eine immer restriktivere Gesetzgebung auszugrenzen und zu benachteiligen.

Der Vorstand des Vereins Homeschoolers.at – Bildung zu Hause Österreich